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Heitec vs. Heitech III – Kather Augenstein erstreitet Leitentscheidung im Markenrecht vor dem BGH
In dem Markenrechtsstreit zwischen der HEITEC AG und der HEITECH Promotion GmbH hatte der EUGH in seinem Urteil vom 19. Mai 2022 unsere Rechtsansichten bestätigt.
Nun hat der Bundesgerichtshof auch für den konkreten Sachverhalt unserer Mandantin, der Heitech Promotion GmbH, Recht gegeben, so dass die Klage der Heitec AG rechtskräftig abgewiesen ist.
Markeninhaber müssen Verletzungen daher spätestens innerhalb von fünf Jahren nachverfolgen, da sonst ihre Ansprüche verwirken, einschließlich Nebenansprüche wie Schadensersatz oder Rückruf. Insbesondere verlängern außergerichtliche Maßnahmen diese Frist nicht, wenn der Markeninhaber nicht innerhalb angemessener Frist zu Gericht geht. Ausführliche Informationen zum Sachverhalt und den Entscheidungsgründen lesen Sie noch einmal hier und in unserem Blogbereich. Beide Entscheidungen werden voraussichtlich die Rechtsprechung der kommenden Jahre für die Frage der Verwirkung im Markenrecht prägen, da höchstrichterliche Entscheidungen, insbesondere unter Einbeziehung des EuGH höchst selten vorkommen.
„Wir freuen uns, dass nun auch der BGH unserer Ansicht gefolgt ist und wir diesen Rechtsstreit nach fast neun Jahren erfolgreich zu Ende bringen konnten“, so Dr. Christof Augenstein. „Es zeigt sich, dass Kather Augenstein auch für komplexe Markenstreitigkeiten eine erste Adresse ist.“