Dr. Katharina Brandt
Rechtsanwältin
Vita
Mein Name ist Katharina Brandt. Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahr 2021 berate und vertrete ich nationale und internationale Unternehmen verschiedener Branchen in allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes. Bei der Kanzlei Kather Augenstein war ich neben meinem Studium sowie promotionsbegleitend seit 2016 als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig.
Während meines Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster habe ich die Zusatzausbildung zum Gewerblichen Rechtsschutz abgeschlossen.
Nach der Absolvierung des 1. Staatsexamens im Jahr 2016 promovierte ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Bereich des Patentrechts bei Prof. Dr. Thomas Hoeren zu dem Thema „Der Product-by-process-Anspruch im System des deutschen Patentrechts“ promoviert.
Nach erfolgreichem Abschluss meiner Promotion im Jahr 2018 habe ich im Rahmen meines Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf umfangreiche Erfahrungen bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie in der Rechtsabteilung eines Dax-Unternehmens in Düsseldorf gesammelt und meine Spezialisierung auf den gewerblichen Rechtsschutz weiter vertiefen können.
Repräsentative Fälle
- Mitwirkung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren um Medizinprodukte (LG Düsseldorf, GRUR-RS 2022, 32773 – Katheter-Umstellung)
- Mitwirkung in einer Serie von Patentverletzungsklagen wegen der Verletzung von 10 standard-essentiellen Patenten an zwei Gerichtsstandorten – 5G
- Mitwirkung in einem Verfahren zur Vindikation mehrerer nationaler und internationaler Patentanmeldungen für einen Erfinder einer neuartigen Antriebstechnik
- Mitwirkung in einem Patentverletzungsverfahren um ein Telematik-Produkt eines führenden Automobilversicherers
Veröffentlichungen
- Das Verhältnis von NDA und Geheimnisschutz in Patentstreitsachen, IPRB 2023, 263-270. (Co-Autor Dr. Benjamin Pesch)
- Anm. zu LG München I: Inländische Patentverletzung bei im Ausland ausgeführten abschließenden Verfahrensschritten, Urteil vom 17.05.2023, Az. 7 O 2693/22, GRUR-Prax 2023, 753.
- Haftung Handelnder bei Schutzrechtsverletzungen, MarkenR – Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht 2022, S. 2-10 (Co-Autorin Miriam Kiefer LL.M.)
- Anm. zu OLG Düsseldorf: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung für Lizenzunwillige, Beschluss vom 14.07.2021- I-2 U 13/21, GRUR-Prax 2021, 636 (Co-Autor Dr. Christof Augenstein)
- Salomonische Kommission? Die Mitteilung der EU zu standardessenziellen Patenten, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, April 2018, 153-156 (Co-Autor Christopher Weber)
- Der Product-by-process-Anspruch im System des deutschen Patentrechts, Peter Lang, Europäische Hochschulschriften Recht, Band 6054, 2018