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Update: Österreich steht kurz vor der Ratifizierung des Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht
In seinem Bericht vom 11. November hat der Parlamentsausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung der Republik Österreich einstimmig beschlossen, dem Plenum die Ratifizierung des PPA zu empfehlen (siehe beigefügter Bericht). Das Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht über die vorläufige Anwendung (PPA) steht nun an Stelle 12 auf der Tagesordnung der Sitzung des österreichischen Parlaments am 19. November 2021. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass das Parlament das PPA noch in dieser Woche annehmen wird.
Mit der Errichtung des Einheitspatents („Patent mit einheitlicher Wirkung“) und zugehörig dem Einheitlichen Patentgericht wird sichergestellt, dass die Patentinhaber und Patentinhaberinnen ihre Patente vor einem einzigen Gericht – dem Einheitlichen Patentgericht – durchsetzen und verteidigen können. Als erster Mitgliedstaat hatte Österreich dem multilateralen Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zugestimmt (Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 6.8.2013).
Damit das Einheitliche Patentgericht bereits von Anfang an arbeitsfähig ist, müssen umfangreiche Vorbereitungen getroffen werden. Dies erfordert eine vorläufige Anwendbarkeit von Teilen des EPGÜ in einer Vorlaufphase vor dem Inkrafttreten.
Zu diesem Zweck hat der vorbereitende Ausschuss des Einheitlichen Patentgerichts das Protokoll über die vorläufige Anwendung (PPA) vorgelegt. Das vorliegende Protokoll soll nun mit dem gegenständlichen Rechtsakt für Österreich anwendbar werden.
Die vorläufige Umsetzung während einer „Vorlaufphase“ ermöglicht es, umfangreiche Vorbereitungen zu treffen, damit das Einheitliche Patentgericht bereits am ersten Tag des Inkrafttretens seine Arbeit aufnehmen kann. Damit wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Einheitlichen Patentgericht vollzogen, das dann voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 seine Arbeit aufnehmen wird.
Bereits im Juli diesen Jahres hatten wir in unserem Blog ausführlich zu den Entscheidungen in Deutschland berichtet, dort bieten wir eine detaillierte Analyse in Deutsch und Englisch zum Download an.
Zum aktuellen Stand des Einheitlichen Patentgericht (UPC) interviewte unser Partner Dr. Christof Augenstein kürzlich den Vorsitzenden des Vorbereitungsausschusses, Alexander Ramsay, während des AIPPI-Online-Kongresses am 21. Oktober 2021. Vorab hatte die Global IP Matrix ausserdem in ihrer jüngsten Ausgabe 11 zur Einstimmung auf das Panel 31 eine Zusammenfassung von Dr. Augenstein zum aktuellen Stand des UPC veröffentlicht.