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Hat PayPal zu viel Marktmacht? Bundeskartellamt leitet Verfahren ein
Jeder kennt die Zahlungsoption „Paypal“. Für den Verbraucher scheint sie unkompliziert, sicher und vor allem kostenlos zu sein. Das gilt aber nicht für die Verkäufer. Denn wenn der Käufer die Zahlungsmethode Paypal wählt, fallen Gebühren an. Das ist unproblematisch. Auch andere Anbieter berechnen Gebühren. Problematisch könnten allerdings die Nutzungsbedingungen von Paypal sein. Genau diese Nutzungsbedingungen sind nun Gegenstand eines Verfahrens des Bundeskartellamts. Denn dieses befürchtet, Paypal hätte auf Grund der eigenen Nutzungsbedingungen zu viel Marktmacht. Daraus könnte die Behinderung von Wettbewerbern sowie die Beschränkung des Preiswettbewerbs resultieren.
Wenn andere Zahlungsmethoden für den Verkäufer günstiger sind, liegt es nahe, dass er sie bevorzugt. Theoretisch ist es möglich, den Käufer bei der Wahl der Zahlungsmethode zu beeinflussen. Doch genau das schließen die Nutzungsbedingungen von Paypal in Deutschland aus. Hier sind „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von Paypal“ geregelt. Danach dürfen die Verkäufer ihre Waren bei der Wahl einer anderen Zahlungsmethode als Paypal nicht günstiger anbieten. Außerdem dürfen die Verkäufer danach auch nicht auf die durch Paypal anfallenden Gebühren hinweisen oder die Käufer anderweitig bei der Wahl der Zahlungsoption beeinflussen. Möglich wäre das beispielsweise durch das Angebot eines schnelleren und komfortableren Vertragsabschlusses. Genau diese Regeln in den Nutzungsbedingungen haben das Bundeskartellamt stutzig gemacht.
Das Verfahren des Bundeskartellamts findet seine Grundlage in Art. 102 AEUV und § 19 GWB. Danach gilt ein kartellrechtliches Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden bzw. nach § 20 GWB, einer marktmächtigen Stellung. Außerdem komme, dem Bundeskartellamt nach, ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV und § 1 GWB in Betracht. Das Bundeskartellamt werde eigener Aussage nach prüfen, welche Marktmacht Paypal zukommt. Außerdem soll geklärt werden, inwiefern Verkäufer auf Online-Plattformen darauf angewiesen sind, Paypal als Zahlungsmethode anzubieten.
Denn wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlichen Kosten, die durch die Wahl einer Zahlungsmethode entstehen, zu berücksichtigen und an den Endkunden weiterzugeben, könnte es problematisch werden. In dem Fall können sich andere Zahlungsmethoden im Wettbewerb nur schwer oder gar nicht behaupten und durchsetzen. Das führt dazu, dass die marktmächtigen Zahlungsdienste noch höhere Preise für ihre Dienstleistung verlangen könnten.
Am Ende wären es die Verbraucher, die diese Situation ausbaden dürfen. Denn die Kosten für die Zahlungsmethode lässt kein Händler in seiner Preisberechnung aus, auch wenn diese im Gegensatz zu Versandkosten auf der Abrechnung nicht sichtbar werden. Wenn sich kein günstigerer Zahlungsdienstleister durchsetzt oder die Preise gar erhöht werden, verbleiben die Kosten für die Zahlungsoption in der Kalkulation der Verkäufer. Und diese trägt schlicht der Käufer. Derzeit betragen die Kosten zwischen 2,49 und 2,99 Prozent des zu zahlenden Betrages sowie zusätzlich 34 bis 39 Cent pro Transaktion. Marktstudien nach ist Paypal auf dem deutschen Markt damit einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. Ob das Bundeskartellamt am Ende von dem Verfahren auch anderen, günstigeren Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit eröffnen wird, sich am Markt durchzusetzen, bleibt abzuwarten.